Datenschutzerklärung

General Terms and Conditions of Business

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma quickrig GmbH mit Firmensitz in Kirchberg (Sachsen), stellt an Fahrzeugen jeglicher Art, zu montierende Kamerastative (im Folgendem „Rig“ genannt) im Rahmen von Spezial -, Foto/Film – Fahraufnahmen für Werbezwecke u. ä. zur Verfügung.

Die Montage und Betreuung des Rig´s erfolgt während der gesamten Produktionsdauer durch einen von der Firma quickrig GmbH zur Verfügung gestellten Rig-Operator.

Diese AGB gelten ausnahmslos für die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma quickrig GmbH und deren Kunden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Stehen die AGB mit Bedingungen der Kunden oder sonstiger Dritter, die mit in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch, so gelten die AGB der quickrig GmbH im Vorrang, auch wenn den AGB der Kunden oder Dritten nicht widersprochen wird.

Preise

Die Kosten für Honorar und Reisetage (für Rig und Rigoperator) basieren auf den jeweils gültigen Kostenvoranschlägen. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. Die zum Transport angemieteten PKW´s sowie Telefonkosten werden pauschal zum Tagessatz abgerechnet. Ein Einzelnachweis dieser Kosten ist hierbei nicht möglich. Alle anderen Kosten, die zur An- und Abreise sowie zur Fertigstellung der Produktion anfallen, werden nach Einzelbelegnachweis abgerechnet.

Arbeitszeiten

Der Reise – und Honorartag basiert auf einer Arbeitszeit von 10 Stunden. Jede weitere angefangene Stunde wird als Überstunde in Rechnung gestellt. Hierzu ist im Anhang  der AGB eine aktuelle Liste der Staffelung der Zeiteinheiten einzusehen. Beginn des Honorar- / Reisetages ist die Abfahrt ab Firmensitz bzw. Hotel des Rig – Operators. Unterbrechungen der Arbeit am Set, die eine Rückfahrt zum Hotel mit Ruhephasen ermöglichen, gelten auch als Unterbrechung des Honorararbeitstages. Dieser gilt bei erneuter Abfahrt zum Set als fortgesetzt.

Reservierung/ Ausfallhonorar

Die Buchung erfolgt schriftlich oder fernmündlich und kann bis 8 Tage vor Abfahrt des Operators kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Ab dem 7. Tag berechnet die Firma quickrig GmbH Ausfallhonorare wie folgt:
  • 50% für Reise - Honorartage des Rigoperator,
  • 50% für Reise - und Rigtage des Arbeitsmaterials (Rig, etc.).
24h vor Abfahrt des Operator berechnet die Firma quickrig GmbH:
  • 100% für Reise - Honorartage des Rigoperator,
  • 100% für Reise - und Rigtage des Arbeitsmaterials (Rig, etc.).
Evtl. anfallende Flug – und Hotel – sowie Frachtkosten werden nach Beleg weiterberechnet. Absagen, die aufgrund der politischen Lage oder Wettersituation getätigt werden, werden ebenfalls nach oben genannten Ausfallregelungen berechnet.

Zahlungsbedingungen

Bei Auftragserteilung wird eine a konto Zahlung in Höhe von 50% des KV fällig. Die Schlusszahlung erfolgt 30 Tage nach Erstellung der Gesamtrechnung. Werden Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt werden oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, ist die Firma quickrig GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn Schecks angenommen, Zahlungsziele und Stundungen vorher gewährt worden. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

Haftung

Für die Qualität und Ausführung der Foto - / Filmaufnahmen sowie örtlichen Bedingungen übernimmt die Firma quickrig GmbH keinerlei Haftung. Schäden die durch den An – bzw. Abbau des Rig an den Fahrzeugen entstehen werden nach Begutachtung reguliert. Sonderkonstruktionen, die für nicht Handelsübliche Fahrzeuge benötigt werden, setzten eine
frühzeitige Besichtigung des Fahrzeuges voraus. Die hierzu anfallenden kosten werden dem Auftraggeber auch bei Nichterstellung eines Folgeauftrags in Rechnung gestellt. Die Firma quickrig GmbH sowie der Mitarbeiter verpflichten sich zu Stillschweigen über alle technischen Daten und Interna der Produktion. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich – rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Absatz1 BGB haftet die Firma quickrig GmbH auch nicht für grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung der Firma quickrig GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma quickrig GmbH.

Gerichtsstand ist Zwickau.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.